Wieder zwei Bewilligungen innerhalb von 12 Monaten im ZIM möglich

Gute Neuigkeiten für den Mittelstand: Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können ab sofort wieder pro Unternehmen bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten bewilligt werden.

Damit verliert die im August 2022 eingeführte Maßnahme, wonach Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten können, ihre Wirkung.

Das branchen- und technologieoffene ZIM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eröffnet Chancen für marktnahe Innovationen für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und Forschungseinrichtungen. Dadurch trägt das Förderprogramm zum Know-how-Transfer auf nationaler wie internationaler Ebene bei. In Einzelprojekten, Kooperationsprojekten und Innovationsnetzwerken bietet es hohe Flexibilität sowie unbürokratische und zügige Verfahren. Die Antragstellung ist kontinuierlich möglich.

Als vom BMWK beliehener Projektträger für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand bringen wir von der AiF Projekt GmbH Kooperationsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemeinsam mit nationalen und transnationalen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft auf den Weg. Dabei können KMU mit Forschungseinrichtungen und/oder mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten.

Wir beraten Sie gern – nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
 

Zur Meldung auf der ZIM-Website

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - Formularcenter