Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Mit dem Betrieb der Bescheinigungsstelle hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein aus der VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger
und der AiF Projekt GmbH bestehendes Konsortium beauftragt.
Gemäß Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) vom 30. Januar 2020 (BGBl I S. 118) entscheidet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) auf Antrag, ob ein FuE-Projekt förderfähig ist. Mit der Bescheinigung können die Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen.
Gemeinsam mit unseren Partnern prüfen wir Anträge auf die Förderfähigkeit und stellen die Bescheinigungen aus.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das zweistufige Antragsverfahren unterteilt sich in:
- den Antrag auf Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und
- den Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten, mit dem die steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung für Unternehmen eingeführt wurde. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen soweit ihre FuE-Vorhaben einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten profitieren durch Auftragsforschung indirekt von der Forschungszulage.

Weitere Informationen zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage finden Sie auf
www.bescheinigung-forschungszulage.de