Neues Siegel der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

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Das BSFZ-Siegel hebt innovative Unternehmen hervor

„Wir betreiben Forschung und Entwicklung“ – diese Aussage belegt das neue Siegel der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Mehr als 7.000 Unternehmen dürfen das Siegel nutzen, um ihre Innovationskompetenz zu zeigen.

Dr. Andreas Hoffknecht, Leiter der BSFZ, erläutert: „Das BSFZ-Siegel ist ein starkes Signal innovativer Unternehmen. Ob sie im Labor forschen oder an der Werkbank entwickeln – Kunden, Partner oder Investoren erfahren nun auf einen Blick: Dieses Unternehmen treibt neue Ideen voran.“

Die BSFZ vergibt das Siegel in zwei Varianten: eines für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) eigenbetrieblich durchführen und eines für die Unternehmen, die ihr Innovationsnetzwerk nutzen, um ihre Forschung und Entwicklung vollständig in Auftrag zu geben.


Wer erhält das BSFZ-Siegel?

Das BSFZ-Siegel bekommen Unternehmen, die Förderung durch die Forschungszulage in Anspruch nehmen. Das dürfen sie, wenn die BSFZ bestätigt, dass sie forschen und entwickeln.


Wie erhalten Unternehmen das BSFZ-Siegel?

Unternehmen beantragen die Prüfung ihrer Vorhaben im Portal zur Antragstellung der BSFZ. Das Antragsverfahren ist vollständig digital, einfach und unbürokratisch gehalten. Kommt die BSFZ zu einem positiven Ergebnis, hat das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage. Das Unternehmen kann das Siegel direkt im Portal herunterladen und sich öffentlichkeitswirksam als innovatives Unternehmen präsentieren.
 

Hintergrund:
 

Was ist die Forschungszulage?

In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, aktuell bis zu maximal eine Million Euro pro Jahr. Die Festsetzung erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Unternehmen finden alle Infos zum Antragsverfahren bei der BSFZ auf der Website der Bescheinigungsstelle.


Wer ist die BSFZ?

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob es sich bei den in den Anträgen auf steuerliche Forschungsförderung beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt. Betrieben wird die BSFZ von einem Konsortium erfahrener Projektträger: der VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH und dem DLR Projektträger. Die Fach- und Rechtsaufsicht der BSFZ obliegt dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

www.bescheinigung-forschungszulage.de/infothek/bsfz-siegel