Jetzt noch einfacher FuE-Bescheinigung bei der BSFZ beantragen

© stock.adobe.com/NDABCREATIVITY

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) optimiert ihr Antragsformular. Antragstellende können der BSFZ ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) jetzt noch einfacher darlegen.

Bereits im Jahr 2023 zogen in einer repräsentativen Umfrage 88 Prozent der Unternehmen, die das Antragsverfahren bei der BSFZ kennen, eine positive Bilanz. Mit der Optimierung des Antragsverfahrens macht die BSFZ den Weg zur FuE-Bescheinigung jetzt noch benutzerfreundlicher. Grundlage für die Optimierung des Antragsformulars bilden die Erfahrungen der BSFZ aus über 25.000 beantragten Vorhaben sowie Rückmeldungen der Antragsstellenden.

 


Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick sowie hilfreiche Unterstützungsangebote für die Antragstellung finden Sie auf der BSFZ-Website:

Das neue Antragsformular - Bescheinigungsstelle Forschungszulage (bescheinigung-forschungszulage.de)

Über die BSFZ

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Anträge von Unternehmen auf eine Bescheinigung Forschungszulage. Die BSFZ wird von einem Konsortium erfahrener Projektträger betrieben: VDI Technologiezentrum GmbH, AiF Projekt GmbH und DLR Projektträger. 

Weiterführende Informationen zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage finden Sie auf dieser Unterseite oder auf der BSFZ-Website: 

www.bescheinigung-forschungszulage.de.