In den letzten Monaten ist die Nachfrage nach Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erheblich gestiegen.
Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel werden aktuell steuernde Maßnahmen notwendig (gem. Nr. 1.2 der ZIM-Richtlinie). Daher können seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im ZIM angenommen werden (befristeter Antragsstopp). Dies gilt für alle Antragsformen sowie Projektskizzen.
Auf bereits bewilligte Projekte hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Die ausführliche Meldung zu den aktuellen Maßnahmen und zu geltenden Ausnahmen finden Sie auf der ZIM-Website: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) | Befristeter Antragsstopp ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr
Wir bedauern die mit dem Antragstopp verbundenen Einschränkungen sehr und beantworten Ihre Fragen zu von uns betreuten Projekten gern.
